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Qualifizierte Beratung und Hilfe bei Sehverlust

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Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®)

 

Logo: EUTB und BMAS

 

 

 

 

 

 

Der BSVW ist seit dem 1.1.2023 Träger von vier Beratungsstellen für die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes. Alle Menschen mit einer (drohenden) Behinderung und deren Angehörige können sich im Vorfeld der Beantragung von Leistungen beraten lassen. Ziel ist es, die beste Lösung für die eigene Lebenssituation zu finden.

Die Berater*innen bieten Unterstützung und Orientierung ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Sie erhalten allgemeine Informationen zur beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe. Menschen mit Sehverlust können sich daher ausführlich bei der EUTB® über Rehabilitationsleistungen wie das Blindengeld, den Schwerbehindertenausweis sowie zu Ansprüchen auf Hilfsmittel und Assistenz, bis hin zur Unterstützung in Lebenskrisen informieren und beraten lassen.

Die Beratung ist unabhängig zu den Trägern, die Leistungen bezahlen oder erbringen. Sie ist ergänzend zu anderen, bereits bestehenden Beratungsangeboten und für alle Menschen mit Beeinträchtigungen, vor allem aber für Menschen mit Sehverlust und deren Angehörige.

Hier finden Sie weitere EUTB® Angebote im gesamten Bundesgebiet

EUTB® in Coesfeld

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung in Coesfeld

Der BSVW ist seit dem 1. Januar 2023 Träger der EUTB® in Coesfeld. Sie erreichen unsere zwei Berater*innen unter 02541 7379454 bzw. 02541 7378643

 

EUTB® in Borken

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung in Borken und Ahaus

Der BSVW ist seit dem 1. Januar 2023 Träger der EUTB® in Borken und Ahaus. Sie erreichen unsere drei Berater*innen unter 02561 / 44 81 828 und unter 02861 92 97 524.

 

EUTB® in Soest

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung in Soest

Der BSVW ist seit dem 1. Januar 2023 Träger der EUTB® in Soest. Sie erreichen unsere drei Beraterinnen unter 02921 9441077. 

 

EUTB® in Dortmund

Der BSVW ist seit dem 1. Mai 2018 Träger der EUTB® in Dortmund. Die Beratung kann telefonisch, per Mail aber auch persönlich in den Räumlichkeiten der Landesgeschäftsstelle erfolgen.

Gemeinsame Telefonnummer: 0231 557590 30
E-Mail: eutb-dortmund(at)bsvw.de

Infothek Auge

Frau beim Augenarzt
Welche Ursachen können Blindheit oder Sehbehinderung haben?
Sehbehinderungen und Blindheit treten aus vielen unterschiedlichen Gründen auf. Sie können aus Unfällen resultieren oder die Folge von Krankheiten sein.
Mehr Informationen

Unterstützen

Projekte & Förderung
Spende für Sehbehinderten- und Blindenselbsthilfe
Als gemeinnützige Organisation ist der BSVW e.V. in erheblichem Maß auf Fördermittel angewiesen. Hier können Sie direkt online spenden.
Mehr Informationen
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