Rechtsberatung
Rechtsberatung in allen sehbehinderten- und blindenspezifischen Angelegenheiten
Mitglieder des Vereins haben die Möglichkeit, sich in speziellen Gebieten im Bereich des Sozial-, Arbeits- und Verwaltungsrechts, in denen eine verbandliche Vertretung möglich ist (§ 73 II Nr. 9 SGG, § 67 II Nr. 7 VwGO, § 11 II Nr. 5 ArbGG), kostenlos im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren vertreten zu lassen.
Auch Nichtmitgliedern stehen wir selbstverständlich für eine Erstberatung zur Verfügung.
Häufige Themen aus der Praxis der Rechtsberatung (Auszug):
- Versorgung mit Hilfsmitteln
- Durchsetzung von Blindengeldansprüchen
- Blindengeld im Verhältnis zu anderen Ansprüchen
- Probleme rund um den Grad der Behinderung
Erben und Vererben
Frau Schlüter ist die Ansprechpartnerin rund ums Thema Nachlässe, Schenkungen und Testamente. Sie handelt auch als Nachlassverwalterin und ist ansprechbar für Vorträge zu den verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten und Aspekten.
Judith Schlüter
Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V.
Märkische Str. 61, 44141 Dortmund
Mail: schlueter@bsvw.de
Tel.: 02 31-1891973
Fax: 02 31- 1891973
Zur Person
Judith Schlüter seit 2002 Rechtsreferentin des BSVW. Qualifikationen hat sie unter anderem durch die erfolgreiche Teilnahme des Fachlehrgangs Sozialrecht des DAI e.V. erlangt. Darüber hinaus ist eine Zulassung zur Fachanwaltschaft Sozialrecht beabsichtigt. Neben ihrer Tätigkeit als Rechtsreferentin beim BSVW ist sie zugleich Fachanwältin für Familienrecht.
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