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Rechtsberatung

Das Bild zeigt eine Frau, die einen jungen Mann mit einer Sehbehiderung berät

Rechtsberatung in allen sehbehinderten- und blindenspezifischen Angelegenheiten

Mitglieder des Vereins haben die Möglichkeit, sich in speziellen Gebieten im Bereich des Sozial-, Arbeits- und Verwaltungsrechts, in denen eine verbandliche Vertretung möglich ist (§ 73 II Nr. 9 SGG, § 67 II Nr. 7 VwGO, § 11 II Nr. 5 ArbGG), kostenlos im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren vertreten zu lassen.

Auch Nichtmitgliedern können die Erstberatung nutzen.

Häufige Themen aus der Praxis der Rechtsberatung (Auszug):

  • Versorgung mit Hilfsmitteln
  • Durchsetzung von Blindengeldansprüchen
  • Blindengeld im Verhältnis zu anderen Ansprüchen
  • Probleme rund um den Grad der Behinderung

Bitte wenden Sie sich an die "rbm" gemeinnützige GmbH. Das ist die Rechtsberatungsgesellschaft der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe in Deutschland.

rbm gemeinnützige GmbH
Rechte behinderter Menschen
Biegenstraße 22
35037 Marburg
https://www.rbm-rechtsberatung.de/

Die Sprechzeiten sind:

Marburg
Montag und Mittwoch in der Zeit von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Tel.: 0 64 21 / 9 48 44 – 90 oder 91
Fax: 0 64 21 / 9 48 44 99

Berlin
Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Tel.: 0 30 / 91 20 30 91
Fax: 0 30 / 91 20 30 92

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