Rechtsberatung
Rechtsberatung in allen sehbehinderten- und blindenspezifischen Angelegenheiten
Mitglieder des Vereins haben die Möglichkeit, sich in speziellen Gebieten im Bereich des Sozial-, Arbeits- und Verwaltungsrechts, in denen eine verbandliche Vertretung möglich ist (§ 73 II Nr. 9 SGG, § 67 II Nr. 7 VwGO, § 11 II Nr. 5 ArbGG), kostenlos im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren vertreten zu lassen.
Auch Nichtmitgliedern können die Erstberatung nutzen.
Häufige Themen aus der Praxis der Rechtsberatung (Auszug):
- Versorgung mit Hilfsmitteln
- Durchsetzung von Blindengeldansprüchen
- Blindengeld im Verhältnis zu anderen Ansprüchen
- Probleme rund um den Grad der Behinderung
Bitte wenden Sie sich an die "rbm" gemeinnützige GmbH. Das ist die Rechtsberatungsgesellschaft der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe in Deutschland.
rbm gemeinnützige GmbH
Rechte behinderter Menschen
Biegenstraße 22
35037 Marburg
https://www.rbm-rechtsberatung.de/
Die Sprechzeiten sind:
Marburg
Montag und Mittwoch in der Zeit von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Tel.: 0 64 21 / 9 48 44 – 90 oder 91
Fax: 0 64 21 / 9 48 44 99
Berlin
Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Tel.: 0 30 / 91 20 30 91
Fax: 0 30 / 91 20 30 92
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