Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleiche dienen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile und Mehraufwendungen, die einen gleichaltrigen Nichtbehinderten typischerweise nicht treffen.
Das Schwerbehindertenrecht (SGB IX Teil 2) und verschiedene Vorschriften in anderen Gesetzen, Verordnungen, Erlassen, Tarifen sowie Institutionen bieten behinderten Menschen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen eine Reihe von Rechten und Hilfen. Nach Feststellung eines entsprechenden Grades der Behinderung (GdB) und / oder Merkzeichen, haben Betroffene die Möglichkeit, Nachteilsausgleiche zu beantragen.
Wichtige Nachteilsausgleiche für sehbehinderte und blinde Menschen sind Blindengeld, Blindenhilfe oder Sehbehindertengeld (siehe jeweils dort), aber auch eine Reihe weiterer Leistungen und Rechte. Von praktischer Bedeutung sind beispielsweise:
Nachteilsausgleiche im Arbeits- und Berufsleben: (siehe auch: http://www.lwl-integrationsamt.de):
- Kündigungsschutz (siehe auch dort)
- Gleichstellung
- Zusatzurlaub
Steuerermäßigungen (siehe: Steuerfreibeträge):
- Pauschbeträge für behinderte Menschen und Pflegepersonen
- Pflege-Pauschbetrag
- Aufwendung für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe
- Aufwendung für die Beschäftigung einer Urlaubsbegleitung
- Kosten für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Kfz- Benutzung)
- Behinderungsbedingte Fahrtkosten
- Erlass der Hundesteuer für einen Führhund
Mobilität:
- Kraftfahrzeugsteuerermäßigung und Kraftfahrzeugsteuerbefreiung (siehe auch Kfz-Steuer),
- Parkerleichterungen (siehe auch: Sonderparkausweis),
- Unentgeltliche Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln (siehe auch: Bahn fahren, Wertmarke),
- Unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson (siehe auch: Bahn fahren),
- Gebührenfreie Platzreservierung (siehe auch: Bahn fahren),
Kommunikation:
- Postversand von Blindensendungen (siehe: Blindensendung)
- Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (siehe: Rundfunkgebührenbefreiung)
- Telefon Sozialtarif
Sonstige Nachteilsausgleiche:
- Wehrdienstbefreiung,
- Kurtaxermäßigungen,
- ermäßigter Eintrittspreis bei öffentlichen (und privaten) Veranstaltungen (siehe auch: Freizeit)