Landschaftsverband
In Nordrhein-Westfalen gibt es auf der Ebene der Mittelinstanz zwei Einrichtungen der kommunalen Selbstverwaltung:
- für den rheinischen Landesteil den Landschaftsverband Rheinland (LVR) mit Sitz in Köln.
- für den westfälisch- lippischen Landesteil den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) mit Sitz in Münster.
Sie nehmen überwiegend regionale Aufgaben wahr. Ihre gesetzliche Grundlage bildet die Landschaftsverbandsverordnung Nordrhein-Westfalen.
Die Landschaftsverbände sind die überörtlichen Behörden im Sozialwesen.
Für blinde und sehbehinderte Menschen spielen sie eine wichtige Rolle, weil sie u.a. für die Gewährung von Blindengeld zuständig sind, Träger von Bildungseinrichtungen im schulischen und beruflichen Bereich sind und die überörtlichen Integrationsämter bei ihnen angesiedelt sind.
Weitere Informationen zu den Landschaftsverbänden im Internet unter:
www.lwl.org (Westfalen-Lippe) und www.lvr.de (Rheinland)
Stand: Dezember 2015
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