Der BSVW ist seit dem 1. Mai 2018 Träger einer Stelle für die "Unabhängige Teilhabeberatung" (EUTB) im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes. Alle Menschen mit einer drohenden Behinderung und deren Angehörige können sich im Vorfeld der Beantragung von Leistungen beraten lassen. Ziel ist es, die beste Lösung für die eigene Lebenssituation zu finden.
Die Berater bieten Unterstützung und Orientierung ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Sie erhalten allgemeine Informationen zur beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe. Darüber hinaus bietet die Teilhabeberatung ausführliche Beratung über Rehabilitationsleistungen wie das Blindengeld, den Schwerbehindertenausweis sowie zu Ansprüchen auf Hilfsmittel und Assistenz, bis hin zur Unterstützung in Lebenskrisen.
Die Beratung ist unabhängig zu den Trägern, die Leistungen bezahlen oder erbringen. Sie ist ergänzend zu anderen, bereits bestehenden Beratungsangeboten und für alle Menschen mit Beeinträchtigungen, vor allem aber für Menschen mit Sehverlust und deren Angehörige.
Die EUTB ist unter 0231 / 55 75 90 -30 erreichbar.
Vier Träger der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe in NRW haben ein gemeinsames EUTB Konzept mit dem Schwerpunkt "Sehen". Sie sind verbindlich telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 13 und 18 Uhr und donnerstags bis 20 Uhr zu erreichen.
Weitere Informationen und die Kontaktdaten der anderen Träger finden Sie unter http://beratung-sehen.de/
EUTB-Beratungsstellen im gesamten Bundesgebiet finden Sie auf der offiziellen Seite der Fachstelle unter https://www.teilhabeberatung.de/beratung/beratungsangebote-der-eutb