Umgang mit Behörden – Nachteilsausgleiche
Wichtige Nachteilsausgleiche für sehbehinderte und blinde Menschen
Unsere Gesellschaft bietet behinderten Menschen für die Nachteile, die sich aus der Sehbehinderung und Blindheit ergeben, vielfältige Hilfen und Ausgleiche. Voraussetzung ist die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises.
Auszug von Nachteilsausgleichen:
- Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung und Befreiung
- Parkerleichterung
- unentgeltliche Beförderung im ÖPNV
- unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson im ÖPNV
- Ermäßigung und Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
- Sehbehindertengeld
- Blindengeld
- ergänzende Blindenhilfe
Für weiterreichende Informationen zu diesem Thema wenden Sie sich auch gerne an unsere Rechtsberatung.
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