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Umgang mit Behörden – Nachteilsausgleiche

Wichtige Nachteilsausgleiche für sehbehinderte und blinde Menschen

Unsere Gesellschaft bietet behinderten Menschen für die Nachteile, die sich aus der Sehbehinderung und Blindheit ergeben, vielfältige Hilfen und Ausgleiche. Voraussetzung ist die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises.

Auszug von Nachteilsausgleichen:
- Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung und Befreiung
- Parkerleichterung
- unentgeltliche Beförderung im ÖPNV
- unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson im ÖPNV
- Ermäßigung und Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
- Sehbehindertengeld
- Blindengeld
- ergänzende Blindenhilfe

Für weiterreichende Informationen zu diesem Thema wenden Sie sich auch gerne an unsere Rechtsberatung.

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Sehbehinderungen und Blindheit treten aus vielen unterschiedlichen Gründen auf. Sie können aus Unfällen resultieren oder die Folge von Krankheiten sein.
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