Frühförderung
Der Begriff „Frühförderung" (frühe Hilfen) ist eine Sammelbezeichnung für pädagogische und therapeutische Maßnahmen für Kinder, die behindert oder von Behinderung bedroht sind. Die Maßnahmen der Frühförderung umfassen den Zeitraum der ersten Lebensjahre und können sich bis zum Kindergarteneintritt oder bis zur Einschulung erstrecken. Dies ist je nach Bundesland verschieden.
Für Kinder mit einer Sinnesbeeinträchtigung (Blindheit, Sehbehinderung, Gehörlosigkeit und Schwerhörigkeit) gibt es spezielle Frühförderung bis zum Schuleintritt. Durchgeführt wird diese durch Sonderschullehrer/innen der entsprechenden Fachrichtung. Angesiedelt sind diese Frühförderstellen an den jeweiligen Förderschulen.
Weitere Informationen zur Frühförderung in NRW befinden sich auf den Internetseiten der Landschaftsverbänden unter:
http://www.lvr.de/de/nav_main/ (Landschaftsverband Rheinland) oder
http://lwl.org/LWL/portal/ (Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
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