Mit REHA zurück in Alltagsleben und Beruf
Menschen, deren Sehvermögen durch verschiedenste Ursachen eingeschränkt oder erloschen ist, können mit geeigneten REHA-Maßnahmen ihren Alltag wieder selbständig oder mit Hilfe bewerkstelligen. Das Recht zur Teilhabe und Rehabilitation behinderter Menschen ist im SGB IX und den für die Rehabilitationsträger geltenden Spezialgesetzen geregelt. Ziel des SGB IX ist es, in umfassender Weise behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft durch besondere Sozialleistungen zu ermöglichen. Dies geschieht im wesentlichen durch medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation, wobei der Begriff der Rehabilitation oft durch den der Teilhabe ersetzt wird. Für die Hilfen zuständig ist nicht ein einheitlicher Träger. Je nach Art der Rehabilitation kommen die gesetzliche Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Unfallversicherung, Träger der Kriegsopferversorgung, die Bundesanstalt für Arbeit, aber auch die Sozialhilfe und Jugendhilfe in Betracht.
Zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation gehören beispielsweise die Versorgung mit Hilfsmitteln wie Lesegeräte, Blindenlangstock und das dazugehörige Orientierungs- und Mobilitätstraining und Blindenführhunde.
Leistungen der beruflichen Rehabilitation sind beispielsweise Kosten für eine Umschulung, Übergangsgeld und Fahrtkosten.
Die Schulung in lebenspraktischen Fähigkeiten (LPF-Training) in den Bereichen Körperpflege und Hygiene, Kleidung und Kleiderpflege, Essenszubereitung und Nahrungsaufnahme sowie der übrigen hauswirtschaftlichen Versorgung gehört u. a. zu den Leistungen der sozialen Rehabilitation.
Weitergehende Informationen erhalten Sie unter:
www.dbsv.org
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/online-ratgeber-krankenversicherung/medizinische-versorgung-und-leistungen-der-krankenversicherung/vorsorge-und-rehabilitation
Der Bereich Rehabilitation bietet zudem ein interessantes Arbeitsfeld. Weitere Informationen über
www.studycheck.de/studium/rehabilitationswissenschaften
www.blista.de/res/fachschule_reha/index.php und dem Bundesverband der Rehalehrer
Viele dieser REHA-Angebote werden von Krankenkasse, Bund oder Land übernommen im Rahmen der beruflichen und sozialen RE-Integration. Dazu gehören u.a. Orientierungs- und Mobilitätstraining (O&M) und die sogenannten Lebenspraktischen Fähigkeiten (LPF).
Unsere Beratungsteams informieren Sie gerne. Rufen Sie uns an oder kommen Sie zur Beratung. Sie finden Ihre örtlichen Ansprechpartner/-innen unter http://www.blickpunkt-auge.de/
Oder rufen Sie uns in der Landesgeschäftsstelle an:
Märkische Straße 61-63
44141 Dortmund
Telefon: 02 31/55 75 90-0
Fax: 02 31/55 75 90-22
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