Lebenspraktische Fertigkeiten (LPF)
Trotz Sehbehinderung und Blindheit ist eine selbstständige Lebensführung möglich. Durch das Erlernen von Lebenspraktischen Fertigkeiten, den sogenannten LPF, können Sehgeschädigte das Essen selbstständig kochen, die Nahrung etikettengerecht aufnehmen, die Wäsche selbstständig waschen, die Wohnung selbstständig reinigen, den Einkauf selbstständig durchführen, das Sortieren von Geldscheinen und Münzen selbstständig vornehmen und den Haushalt selbstständig führen. Ein Auszug aus den eigenen vier Wänden ist wegen einer Sehschädigung nicht notwendig.
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