Elektronische Hilfsmittel
Elektronische Hilfsmittel gibt es in nahezu unbegrenzter Auswahl und werden größtenteils von den Krankenkassen bezahlt bzw. bezuschusst.
Hierzu gehören z. B.
- elektronische Lupen
- Bildschirmlesegeräte
- Daisy- Player für den mobilen oder stationären Gebrauch
- Braillezeilen, Vergrößerungs- und Sprachausgabeprogramme für den Computer
- Vorlesegerät
- Farberkennungsgerät
- Geräte zur Produkterkennung z. B. beim Einkaufen
- Smartphones mit Bedienungshilfe z.B. Vergrößerung und Sprachunterstützung u. v. m.
Bei jedem Hilfsmittel ist aber zu beachten, dass nicht jedes für jeden Betroffenen gleichermaßen geeignet ist. Auch innerhalb „derselben Augenerkrankung“ gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Betroffenen, so dass nur aus einer individuellen Beratung eine Empfehlung gegeben werden sollte.
Diese Beratung bekommen Sie bei unseren zertifizierten Berater*innen vor Ort, sowie den Berater*innen unserer ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung.
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