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Bundesteilhabegesetz – Taubblinde Menschen sollen außen vor bleiben

Laut Sozialministerin Andrea Nahles wird das Bundesteilhabegesetz (BTHG) zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Die erste offizielle Version, der Referentenentwurf, sollte laut ursprünglicher Planung im Herbst 2015 vorliegen. Nun ist Ostern vorbei und das Warten wird zur Geduldsprobe. Will die Bundesregierung das Gesetz etwa unter einem solchen Zeitdruck durchpeitschen, dass niemand mehr angemessen mitreden kann? Der seit drei Monaten kursierende Arbeitsentwurf lässt Schlimmes vermuten. dbsv-direkt hat bereits einige Negativbeispiele aufgezählt und ausführlich über die Pläne zur Blindenhilfe berichtet (siehe www.teilhabegesetz.dbsv.org ). In der heutigen Ausgabe soll nun auf die Belange taubblinder Menschen aufmerksam gemacht werden, die in puncto Teilhabe mal wieder leer auszugehen drohen.

Taubblindheit ist eine Behinderung eigener Art. Wer gravierende Hör- und Seheinschränkungen hat, kann fehlendes Hören nicht mehr durch Sehen ausgleichen und umgekehrt. Der Gemeinsame Fachausschuss hörsehbehindert/taubblind (GFTB) fordert deshalb seit fast zehn Jahren ein eigenes Merkzeichen für Taubblindheit im Schwerbehindertenausweis. Ein solches soll nun laut Arbeitsentwurf tatsächlich eingeführt werden, aber nicht den Namen "taubblind" (TBl) tragen, sondern "außergewöhnlich hörsehbehindert" (aHS). "Hier werden hörsehbehinderte und taubblinde Menschen in einen Topf geworfen", stellt der GFTB-Vorsitzende Reiner Delgado fest. "Das ist ein Rückschritt in der Anerkennung von Taubblindheit und bagatellisiert diese Behinderung."

Für den GFTB geht es dabei um mehr als Worte, denn auch die nötigen spezifischen Assistenz- und Dolmetschleistungen für taubblinde Menschen kommen im Arbeitsentwurf nicht vor. Taubblindheit kann man sich schwerlich vorstellen, aber jedem wird einleuchten, dass diese Behinderung mit einem massiven Bedarf an Unterstützung verbunden ist. Für jede Kommunikation mit der Umwelt, für jeden sozialen Kontakt braucht man qualifizierte Assistenz, das gleiche gilt, wenn man auch nur einen Bruchteil der Nachrichten aufnehmen möchte, die unsere Informationsgesellschaft täglich liefert. Einfach mal vor die Tür gehen, um frische Luft zu schnappen - eine Herausforderung, an der taubblinde Menschen scheitern, wenn sie nicht sachkundig begleitet werden. Ohne qualifizierte Unterstützung droht taubblinden Menschen die völlige Isolation.

"Wer taubblind ist, ist häufig nicht in der Lage, seine Situation zu erklären und um Unterstützung zu kämpfen. Das Bundesteilhabegesetz muss hier endlich Abhilfe schaffen, indem es Taubblindheit und die damit verbundenen Bedarfe benennt und anerkennt", bringt Reiner Delgado es auf den Punkt.

Infos zum Bundesteilhabegesetz unter www.teilhabegesetz.dbsv.org

Im "Gemeinsamen Fachausschuss hörsehbehindert/taubblind" (GFTB) haben sich die folgenden Organisationen zusammengeschlossen:

Quelle: Newsletter des DBSV vom 30.03.2016

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