Barrierefreie Dokumente
Was sind barrierefreie Dokumente?
In § 9 des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW hat der Gesetzgeber festgelegt, dass blinde und sehbehinderte Menschen einen Anspruch darauf haben, Dokumente von Behörden in einer Form zu bekommen, die sie selbstständig wahrnehmen können. Die Einzelheiten regelt die Verordnung über barrierefreie Dokumente (VBD NRW). Dort ist auch definiert, was "Dokumente" sind: Bescheide, Vordrucke und amtliche Informationen.
Damit blinde und sehbehinderte Menschen diese Dokumente ohne fremde Hilfe "lesen" können, kann die Behörde alles tun, was notwendig ist. Sie kann Dokumente zum Beispiel in Blindenschrift übersetzen, auf einen Tonträger aufsprechen, sie als elektronische Dokumente für den PC versenden oder dem Empfänger vorlesen. Entscheidend ist, welche Hilfestellung im Einzelfall sinnvoll ist. Um Dokumente in barrierefreier Form zu bekommen, müssen betroffene Menschen die Behörde darüber informieren, dass sie blind oder sehbehindert sind und in welcher Form sie Dokumente am besten wahrnehmen können.
Lesbare Dokumente
Screenreader (wie zum Beispiel Jaws) ermöglichen es Menschen mit Sehbehinderung sich Dokumente vorlesen zu lassen. Ein barrierefrei gestaltetes Dokument wird somit durch den Gebrauch von Software für blinde und sehbehinderte Menschen zugänglich. Barrierefreiheit erfordert die Nutzung von Alternativtexten für Bilder und Grafiken ebenso, wie die Benutzung von Formatvorlagen für Überschriften. Außerdem spielen ein hoher Kontrast sowie eine gute Struktur bei längeren Texten eine entscheidende Rolle. Gute Formate sind das PDF-Format, welches den Vorteil hat, dass es an jedem Ausgabegerät gleich dargestellt wird oder das „DOC-„ bzw. „DOCX-Format".
Sie brauchen Hilfe bei der Herstellung barrierefreier PDF-Dokumente? Klicken Sie hier.
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