Sonderparkausweis
Blinde Menschen (Merkzeichen „Bl") erhalten auf Antrag von der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde (zumeist auch beim Bürgerbüro der Kommune) seit 2001 einen europäischen Parkausweis mit Ausnahmegenehmigungen. Der alte „blaue" Parkausweis gilt bis zum Ablauf seiner Gültigkeit, längstens bis zum 31.12.2010.
Der Ausweis ist sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren.
Einzelheiten der Genehmigung sowie die Bedingungen und Auflagen werden in der Bewilligung zur Parkerleichterung erläutert.
Infothek Auge

Welche Ursachen können Blindheit oder Sehbehinderung haben?
Sehbehinderungen und Blindheit treten aus vielen unterschiedlichen Gründen auf. Sie können aus Unfällen resultieren oder die Folge von Krankheiten sein.
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Spende für Sehbehinderten- und Blindenselbsthilfe
Als gemeinnützige Organisation ist der BSVW e.V. in erheblichem Maß auf Fördermittel angewiesen. Hier können Sie direkt online spenden.
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