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Unerlaubte Werbeanrufe – das können Sie tun

In letzter Zeit häufen sich in den Blinden- und Sehbehindertenvereinen Meldungen von Menschen, die unerlaubte Werbeanrufe erhalten. Die Anrufer behaupten meist, von einer Blindenwerkstatt aus anzurufen und fordern die Angerufenen auf, Waren, die von blinden und sehbehinderten Menschen aus der Werkstatt hergestellt wurden, zu kaufen. Hierbei handelt es sich nicht um seriöse Anrufe!

Die Blinden- und Sehbehindertenvereine distanzieren sich klar von solchen rechtswidrigen Machenschaften. Anrufe ohne vorherige Einwilligung des Angerufenen sind verboten. Es handelt sich dabei um unerlaubte Werbeanrufe. Seriöse Blindenwerkstätten arbeiten nicht mit diesen Verkaufsmethoden. Seriöse Blindenwerkstätten rufen Sie nur an, wenn Sie sich damit einverstanden erklärt haben.

Die Bundesnetzagentur informiert darüber:
„Bei folgenden Kriterien liegt ein unerlaubter Werbeanruf vor: Sie wurden angerufen und in dem Gespräch wurde für Produkte oder Dienstleistungen geworben und Sie haben dem werbenden Unternehmen hierzu vorher keine ausdrückliche Einwilligung erteilt."

Sollten Sie also einen Anruf ohne vorherige Einwilligung erhalten oder bereits erhalten haben, geben wir Ihnen hier einige Tipps, wie Sie sich verhalten können:

1. Sie erhalten ohne vorherige Einwilligung einen Anruf, bei dem Sie Waren erwerben sollen. Dies ist gesetzeswidrig. Was können Sie tun?

  • Weisen Sie den Anrufenden darauf hin, dass der Anruf nicht rechtmäßig ist und dass Sie das Gespräch deshalb beenden möchten.
  • Sollte derjenige weiterhin versuchen, Sie vom Kauf eines Artikels zu überzeugen, verweisen Sie auf Ihr Recht, den Anruf bei der Bundesnetzagentur zu melden.
  • Wenn Sie weiterhin telefonisch bedrängt werden, legen Sie einfach auf.

Die Bundesnetzagentur dokumentiert derartige Anrufe und geht ggf. gegen die betreffenden Unternehmen/Organisationen vor. Informationen zur Beschwerde bei der Bundesnetzagentur finden Sie unter diesem Link https://tinyurl.com/rjerrqa. Sie erreichen die Bundesnetzagentur unter Tel. (0291) 995 52 06 oder per Mail: rufnummernmissbrauch@bnetza.de

2. Sie erhalten nach dem Anruf eine Auftragsbestätigung über den Kauf von Waren, obwohl Sie am Telefon keinen Kauf bestätigt haben:

  • Widerrufen Sie diesen Auftrag innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen schriftlich. Jede weitere Rechnungsstellung ist damit hinfällig.

3. Sie bekommen trotz Ihres schriftlichen Widerrufs Rechnungen, ggf. sogar Post und Drohungen von einem Inkassounternehmen:

  • Wenden Sie sich in diesem Fall an die Polizei und melden den Vorfall.

Leider schaden solche Geschäftsmodelle dem Ruf von seriös arbeitenden Blindenwerkstätten. Da die Anrufenden sich immer wieder auch auf die Blinden- und Sehbehindertenvereine – und verbände beziehen, geraten auch diese in Verruf. Informieren Sie sich deshalb gerne bei den offiziellen Stellen:

  • Der Bundesverband staatlich anerkannter Blindenwerkstätten e.V. (BsaB) https://www.bsab-ev.de/ gibt Ihnen Auskunft über seriös arbeitende und staatlich anerkannte Blindenwerkstätten.
  • Der BSVH steht Ihnen ebenfalls mit kompetentem und seriösem Rat zur Seite.

 

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