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Marrakesch-Vertrag – DBSV kritisiert Gesetzentwurf

Ein Stapel Bücher

Schon häufig hat der DBSV über den Marrakesch-Vertrag berichtet. Nun liegt ein Gesetzentwurf vor, um den Vertrag in deutsches Recht umzusetzen. Dazu DBSV-Rechtsreferentin Christiane Möller: Ziel des Marrakesch-Vertrages ist es, für blinde, sehbehinderte und anderweitig lesebehinderte Menschen den Zugang zu Literatur und damit zu Bildung, beruflicher, politischer, gesellschaftlicher und kultureller Teilhabe spürbar zu verbessern. Das schließt auch den internationalen Austausch von barrierefreien Buchformaten ein.

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