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Bundesteilhabegesetz – Taubblinde Menschen sollen außen vor bleiben

Das Bild zeigt das Logo von teilhabegesetz.org

Taubblindheit ist eine Behinderung eigener Art. Wer gravierende Hör- und Seheinschränkungen hat, kann fehlendes Hören nicht mehr durch Sehen ausgleichen und umgekehrt. Der Gemeinsame Fachausschuss hörsehbehindert/taubblind (GFTB) fordert deshalb seit fast zehn Jahren ein eigenes Merkzeichen für Taubblindheit im Schwerbehindertenausweis. Ein solches soll nun laut Arbeitsentwurf tatsächlich eingeführt werden, aber nicht den Namen "taubblind" (TBl) tragen, sondern "außergewöhnlich hörsehbehindert" (aHS).

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