Bundesteilhabegesetz – Taubblinde Menschen sollen außen vor bleiben
Taubblindheit ist eine Behinderung eigener Art. Wer gravierende Hör- und Seheinschränkungen hat, kann fehlendes Hören nicht mehr durch Sehen ausgleichen und umgekehrt. Der Gemeinsame Fachausschuss hörsehbehindert/taubblind (GFTB) fordert deshalb seit fast zehn Jahren ein eigenes Merkzeichen für Taubblindheit im Schwerbehindertenausweis. Ein solches soll nun laut Arbeitsentwurf tatsächlich eingeführt werden, aber nicht den Namen "taubblind" (TBl) tragen, sondern "außergewöhnlich hörsehbehindert" (aHS).
Infothek Auge
Welche Ursachen können Blindheit oder Sehbehinderung haben?
Sehbehinderungen und Blindheit treten aus vielen unterschiedlichen Gründen auf. Sie können aus Unfällen resultieren oder die Folge von Krankheiten sein.
Mehr InformationenUnterstützen
Spende für Sehbehinderten- und Blindenselbsthilfe
Als gemeinnützige Organisation ist der BSVW e.V. in erheblichem Maß auf Fördermittel angewiesen. Hier können Sie direkt online spenden.
Mehr Informationen