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Sieg in erster Instanz – Gerichtsentscheidung für Anspruch auf Netzhautchip

Abbildung: Auge mit Benennung der einzelnen Bestandteile

Netzhautchips sind Sehprothesen. Sie werden ins Auge implantiert, um Bilder in elektrische Impulse umzuwandeln und an den Sehnerv weiterzugegeben. Wenn die Netzhaut geschädigt, der Sehnerv aber noch intakt ist - wie beispielsweise bei der Netzhautkrankheit Retinopathia pigmentosa -, können diese Chips ein rudimentäres Sehvermögen ermöglichen. Nun hat erstmals ein Gericht bestätigt, dass eine gesetzliche Krankenkasse für einen derartigen Chip und die damit verbundenen Behandlungskosten aufkommen muss.

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