Blindensendung
Blindensendungen werden von der Deutsche Post AG portofrei befördert. Blindensendungen dürfen grundsätzlich nicht verschlossen sein und müssen den Vermerk „Blindensendung" tragen. Sie dürfen nicht mehr als 7 kg wiegen und die Maße: Länge 600 mm, Breite 300 mm und Höhe 150 mm nicht überschreiten.
Diese Regelungen gelten auch im internationalen Postversand durch die Deutsche Post AG. Hier lautet der Aufdruck: „Blindensendung/ Cécogramme". Kein Maß (Länge, Höhe und Breite) darf hierbei größer als 600 mm sein.
Dazu gehören:
- Schriftstücke in Blindenschrift,
- für blinde Menschen bestimmte Tonaufzeichnungen oder sonstige Magnetdatenträger (Disketten, CD' s), deren Absender oder Empfänger eine amtlich anerkannte Blindenanstalt ist (z.B. Blindenhörbücherei oder der örtliche Blindenverein),
- Papiere für die Aufnahme von Blindenschrift („unbeschriebene" Blätter), wenn sie von einer amtlich anerkannten Blindenanstalt an blinde Personen versandt werden.
Hinweise zu Blindensendungen gibt jede Postfiliale oder Postagentur oder sind im Internet zu finden unter:
Infothek Auge

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